Aktuelles

Über die untenstehenden Verlinkungen können die letzten Pressemitteilungen der ARGE Rhein-Kreis Neuss im Pdf-Format heruntergeladen werden. Weitere Pressemitteilungen befinden sich im Archiv. Pressevertreter und freie Journalisten, die die aktuellen Pressemitteilungen regelmäßig per E-Mail empfangen möchten, benachrichtigen bitte den Ansprechpartner Presse der ARGE Rhein-Kreis Neuss per E-Mail:
Sandra.Strzeletz@arge-sgb2.de.


09.07.2010

Schritt für Schritt in die Erwerbstätigkeit: Das Projekt STEP der ARGE Rhein-Kreis Neuss unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter über 25 Jahren

Das Bundesfamilienministerium will die Beschäftigungschancen von Alleinerziehenden verbessern und alleinerziehende Mütter und Väter wirksamer unterstützen, wie derzeit der Presse zu entnehmen ist.

Für die ARGE Rhein-Kreis Neuss steht die besondere Unterstützung der Al-leinerziehenden schon länger im besonderen Fokus. Bereits im Februar 2008 wurde das Projekt STEP gegründet. Mit STEP bietet die ARGE Rhein-Kreis Neuss alleinerziehenden Müttern und Vätern über 25 Jahren, die Kinder zwischen 3 und 15 Jahren alleine betreuen und Arbeitslosengeld II beziehen, die Möglichkeit, eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Ziel ist es, eine mittel- bis langfristige Integration in den Arbeitsmarkt in Koordination mit Haushalt und Familie zu erreichen.

Das Kindeswohl steht bei den vorgesehenen Maßnahmen immer im Vordergrund.  Den Alleinerziehenden wird eine pädagogische Begleitung und Unterstützung für den persönlichen und sozialen Bereich zur Seite gestellt.

Mütter und Väter erhalten eine intensive und individuelle Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams STEP der ARGE Rhein-Kreis Neuss. Die Mitarbeiter gehören dem Fallmanagement an, das eine besonders individuelle und zielgerichtete Form der Betreuung sicherstellt und bei Bedarf flankierende Dienste zur Unterstützung einschaltet.

Die Projektmitarbeiter beraten und begleiten die Alleinerziehenden in Fragen der Kinderbetreuung, zu allgemeine behördliche Angelegenheiten, der Förderungen und Leistungen zur Integration und der Entwicklung persönlicher sowie beruflicher Perspektiven und Maßnahmen in Teilzeit. Verschiedene Beratungsstellen, beispielsweise Erziehungsberatungen, psychosoziale Beratungen und Schuldnerberatungen können von den Alleinerziehenden zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Das Projekt STEP beinhaltet zudem eine projektspezifische Maßnahme, die speziell für alleinerziehende Frauen entwickelt wurde: die Arbeitsgelegenheit STEP (AGH STEP). Bei AGH STEP handelt es sich um eine Gruppen-Arbeitsgelegenheit, die die jeweilige Situation der Mütter aufgreift und über einen Zeitraum von 6 Monate ein umfassendes Hilfsangebot sicherstellt. Nach einer ersten Orientierungsphase werden individuelle Aufgaben übertragen, die eine Mischung aus praktischen Übungen und theoretischen Anteilen beinhalten. Ebenso können neben den Angeboten innerhalb der AGH Einblicke in den praktischen Berufsalltag über einen betrieblichen Qualifizierungsanteil geboten werden. 

Die Teilnehmer/innen werden eng und aktiv durch das Team STEP und die Mitarbeiter/innen der anbietenden Träger beraten und begleitet. Die Träger der AGH STEP sind der Sozialdienst Katholischer Männer, die Berufshilfe Arbeiterwohlfahrt und die Diakonie Neuss.

Die persönlichen Ansprechpartnerinnen im Projekt STEP sitzen bei der ARGE Rhein-Kreis Neuss auf der Promenadenstraße 43-45 in Neuss und sind unter folgender Rufnummer zu erreichen:

Frau Teichmann Tel.: 02131 / 7182 – 224  
Frau Stickel Tel.: 02131 / 7182 – 540 
Frau Barth Tel.: 02131 / 7182 – 325 

(Presseinformation Nr. 19)

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Schritt für Schritt in die Erwerbstätigkeit: Das Projekt STEP der ARGE Rhein-Kreis Neuss unterstützt allein-erziehende Mütter und Väter über 25 Jahren


26.05.2010

Job-Speed-Dating für über 50-Jährige in der ARGE Rhein-Kreis Neuss

Am Donnerstag, den 27. Mai 2010 findet in der ARGE Rhein-Kreis Neuss ein neues Instrument der Bewerberauswahl statt: Job-Speed-Dating. Hierbei treffen qualifizierte ältere Arbeitsuchende auf potentielle Arbeitgeber.

Für Arbeitgeber bietet sich hierbei die Möglichkeit, interessierten Bewerbern in kürzester Zeit ihre Stellenangebote zu präsentieren und interessante Kontakte zu knüpfen. Die Arbeitsuchenden berichten über ihren bisherigen Lebenslauf und geben Auskunft über ihre Qualifikationen. Ziel ist es, den Arbeitsuchenden einen Probetag im Unternehmen oder sogar einen neuen Arbeitsvertrag zu verschaffen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit für Arbeitgeber sich über das Projekt Visionen 50plus zu informieren.

„Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Arbeitsloser. Im Rhein-Kreis Neuss wird dieses Projekt in Kooperation der ARGE Rhein-Kreis Neuss, der Beschäftigungsförderungs-gesellschaft-mbH, der Berufshilfe e.V. sowie des Internationalen Bundes unter dem Motto „Visionen 50plus“ durchgeführt.

Informationen zum Projekt, zu den Bewerbern und zum Job-Speed-Dating sind unter der Rufnummer 02131-1240129, Projektleiterin Frau Sylvia Becker, erhältlich.

(Presseinformation Nr. 18)

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2010.05.25_Job-Speed-Dating.pdf


10.02.2010

BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.

Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn ei-nem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.

„Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren“, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.

(Presseinformation Nr. 17)

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BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze


04.02.2010

ARGE Rhein-Kreis Neuss: Umzug am Standort Meerbusch und neuer Standort in Neuss

Im Februar wird es zwei Veränderungen bei der ARGE Rhein-Kreis Neuss geben:

Der Standort Meerbusch hat am Donnerstag, den 04. Februar und am Freitag, den 05. Februar 2010 wegen eines Umzugs komplett geschlossen. Ab Montag, dem 08. Februar 2010 befindet sich die Leistungsabteilung für den Standort Meerbusch auf der Hochstraße 1 in 40670 Meerbusch. Die Mitarbeiter sind dort unter ihren bekannten Te-lefonnummern zu erreichen.

Weiterhin finden an den ersten Februartagen in Neuss interne Umzüge statt. Unter anderem wird auf der Stresemannallee ein neuer Standort errichtet. Für Kunden ohne Termin sind Verzögerungen nicht auszuschließen. Wir bitten um Verständnis.

Ab Dienstag, den 09. Februar 2010 stehen die Teams wieder an allen Standorten zu den bekannten Zeiten zur Verfügung.

(Presseinformation Nr. 16)

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ARGE Rhein-Kreis Neuss: Umzug am Standort Meerbusch und neuer Standort in Neuss


13.01.2010

ARGE Rhein-Kreis Neuss präsentiert ihre Homepage mit Beginn des Jahres im neuen Layout

Nachdem die ARGE Rhein-Kreis Neuss sich bereits seit über zwei Jahren mit ihrer Homepage www.arge-rhein-kreis-neuss.de im World Wide Web präsentiert, wurde mit Beginn des Jahres in Kooperation mit der Agentur Mehrkanal ein zeitgemäßeres Layout entworfen.

Um den Besuch der Homepage zu verbessern und angenehmer zu gestalten, wurde die Website auf eine Bildschirmbreite von 1024 Pixel angepasst. Das Webdesign wurde optisch aufgefrischt, insbesondere die Hauptmenüpunkte präsentieren sich im 3D-Effekt und verleihen der Homepage Modernität.

Durch die Integration einer Suchfunktion kann der Besuch der Seite zielgerichteter erfolgen. Es ist leichter die gewünschten Informationen schnellstmöglich zu finden.

Inhaltlich wurde die Homepage um das mit Bundesmitteln geförderte Projekt „Visionen 50plus“ ergänzt. Über die Startseite der Homepage gelangt der interessierte Besucher direkt zu den Informationen zum Projekt und kann die Ansprechpartner im Detail nachvollziehen.

Die neu gestaltete Homepage bietet in technisch und optisch verbesserter Version ein höchstmögliches Maß an Transparenz, Orientierung und Service.

(Presseinformation Nr. 15)

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ARGE Rhein-Kreis Neuss präsentiert ihre Homepage mit Beginn des Jahres im neuen Layout


11.01.2010

Erfolgreiche Integration von Migranten in der ARGE Rhein-Kreis Neuss

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss vermittelt erfolgreich Kunden mit Migrationshintergrund. Von 3.187 Integrationen bis Oktober 2009 haben 745 Kunden einen ausländischen Pass. Die ARGE Rhein-Kreis Neuss freut sich 2 positive Beispiele der Integrationen vorstellen zu können:

Einer von ihnen ist der 31-jährige Hamid Reza Mashouf. Der aus dem Iran stammende Mann, der in seiner Heimat das Abitur gemacht und eine Ausbildung als Dreher hat, kam erstmals im Jahre 2003 nach Deutschland und erlangte hier erste Deutschkenntnisse.

Nachdem er 2005 in den Iran zurückkehrte, wollte er im Jahr 2008 in Deutschland Fuß fassen und kehrte im Juli 2008 hierhin zurück.
Vom 18.08.2009-30.09.2009 nahm er am Projekt SIB Plus der ARGE Rhein-Kreis Neuss teil.
Der Projektname SIB steht für „Soziokulturelle Integration und Beschäftigung“. In der Projektzeit machte sich Hamid Reza Mashouf weiter mit der deutschen Sprache vertraut und lernte neben historischen Fakten auch behördliche, finanzielle, rechtliche, politische und gesellschaftliche Aspekte Deutschlands kennen. Ein weiterer Schwerpunkt lag vor allem im Bewer-bungstraining, in welchem er alle relevanten Informationen erhielt, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben.

In weniger als einem Jahr schaffte Hamid Reza Mashouf mit Hilfe der ARGE Rhein-Kreis Neuss den Einstieg ins Berufsleben. Seit dem 01.10.2009 arbeitet er nun als Transportfahrer in Teilzeit. Sollte er die Probezeit weiterhin erfolgreich bestreiten, hat er danach eine Vollzeitstelle in Aussicht.

So zeigt sich Hamid Reza Mashouf sehr zufrieden mit seiner derzeitigen Berufslage: „Mein derzeitiger Job als Fahrer einer Transportfirma macht mir großen Spaß. Nicht zuletzt durch die ARGE Rhein-Kreis Neuss, die mich in der Verfolgung meiner beruflichen Ziele immer unterstützt hat, bin ich jetzt wieder in den 1. Arbeitsmarkt integriert. Ich hoffe nach meiner Probezeit in Vollzeit bei meiner Firma arbeiten zu können.“

Auch Merzuka Toronoglu ist eine der Kundinnen mit Migrationshintergrund, die erfolgreich vermittelt wurde. Die 34 Jahre alte gebürtige Türkin kam vor 17 Jahren nach Deutschland. Bis zur Trennung von ihrem Ehemann im Jahr 2004 lebte sie als Hausfrau und Mutter von 3 Kindern. Danach war sie auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Im Jahr 2008 nahm sie dann an der Arbeitsgelegenheit Arbeit und Sprache im Berufsförderungszentrum Schlicherum teil, wo sie sowohl das Grund- als auch das Aufbaumodul absolvierte. Um ihre beruflichen Chancen weiter zu verbessern machte sie zusätzlich einen Computerkurs.

Aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und den großen, auch sprachlichen, Fortschritten, die sie machte, konnte sie ab dem 01.08.2009 vom Berufsförderungszentrum Schlicherum als Hauswirtschaftshelferin über den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGB II eingestellt werden.

In dieser Tätigkeit bewirtschaftet sie unter Anleitung das Bistro des Kolping-hauses und bereitet für die Hausbewohner Frühstück und Mittagessen zu. Daneben unterstützt sie die Fachanleiterin des Kolpinghauses, Frau Otten bei den täglich anfallenden weiteren Arbeiten.

Diese zeigt sich sehr zufrieden mit ihrer Neueinstellung: „Wir haben Frau To-ronoglu eingestellt, weil sie sehr fleißig ist und eine gute Arbeit macht. Zudem hat die Vermittlung in die § 16 e SGB II – Stelle reibungslos geklappt.“

Und auch Frau Toronoglu berichtet: „Die Arbeit macht sehr viel Spaß und ich fühle mich wohl. Hoffentlich bleibt mir dieser Job noch lange erhalten.“

Doch mit dem Erhalt der Arbeitsstelle ist das Lernen nicht vorbei.
Frau Toronoglu bildet sich weiter und erhält einmal täglich eineinhalb Stunden Deutschunterricht.

(Presseinformation Nr. 14)

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Erfolgreiche Integration von Migranten in der ARGE Rhein-Kreis Neuss


02.11.2009

ARGE Rhein-Kreis Neuss und Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Am 29. Oktober 2009 unterzeichneten alle Leiter der Jugendämter im Kreis und die Geschäftsführerin der ARGE Rhein-Kreis Neuss eine Kooperationsvereinbarung. Gemeinsames Ziel der Unterzeichner ist es, erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren im Sinne des Sozialgesetz-buches II (SGB II) effektiv und wirtschaftlich zu beraten. Um die Bedeutung dieser Ziele hervorzuheben, haben sich die Beteiligten dazu entschlossen, die bereits existierende Kooperation schriftlich zu fixieren.

Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration, der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe und der ARGE Rhein-Kreis Neuss als Träger der Grundsicherung.

Die konkreten Problemlagen des einzelnen sollen künftig noch stärker analysiert und individuell berücksichtigt werden. Hierfür haben die Unterzeichner folgende Grundsätze aufgestellt:

• Jeder Unter 25-Jährige erhält ein individuelles Beratungsangebot
• Bei Zuständigkeitswechseln wird das Prinzip „Übergabe“ gelebt
• Es wird eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur angestrebt
• Die Zusammenarbeit wird von vertrauensvollem und verbindlichem Umgang getragen

Die Unterzeichner fühlen sich der Einhaltung dieser Grundsätze verpflichtet und werden zweimal jährlich in Abstimmungsgesprächen die Umsetzung nachhalten und weiterentwickeln.

Regional findet mindestens einmal jährlich ein Gespräch zwischen den örtlichen Jugendämtern und der ARGE Rhein-Kreis Neuss statt.

Bei Bedarf können auch weitere Akteure wie z.B. die Fallmanager und Arbeitsvermittler, Mitarbeiter des Jugendmigrationsdienstes, der Jugendberufshilfe oder der Drogenberatung hinzugezogen werden.
Die Kooperationsvereinbarung tritt ab sofort in Kraft.

(Presseinformation Nr. 12)

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ARGE Rhein-Kreis Neuss und Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss unterzeichnen Kooperationsvereinbarung


14.08.2009

Weiterer Erfolg: ARGE Rhein-Kreis Neuss erhält Zuschlag für neues Projekt "Gute Arbeit für Alleinerziehende"

Nachdem die ARGE Rhein-Kreis Neuss seit dem 01.07.2009 mit  dem Projekt Visionen 50plus am Start ist, bei dem Arbeitslose über 50 Jahre besonders betreut und eingegliedert werden, gibt es nun einen weiteren Erfolg. Die ARGE Rhein-Kreis Neuss erhielt am 29.07.2009 in Berlin den Zuschlag für das Projekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende“.

Hierdurch wird das Angebot der ARGE Rhein-Kreis Neuss für Alleinerziehende weiter ausgebaut. Bereits Anfang 2008 hat die ARGE erkannt, dass die hilfebedürftigen Alleinerziehenden einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Im Februar 2008 wurde das Projekt „STEP“ gegründet. Hier werden bis heute hilfebedürftige Alleinerziehende mit dem Ziel der langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt in Koordination mit Haushalt und Familie gestützt, motiviert und gefördert

Als das Bundesministerium am 20. März 2009 zum Ideenwettbewerb „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ aufrief, bewarb sich die Gesellschaft zur Förderung der Arbeitsaufnahme mbH & Co. KG (GfA) gemeinsam mit der ARGE Rhein-Kreis Neuss, um die Förderung hilfebedürftiger Alleinerziehender nochmals weiter auszubauen.

Von über 300 eingegangenen Bewerbungen aus ganz Deutschland erhielten 79 ARGEn den Zuschlag für das Projekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende“.
Aufgrund des kreativen und innovativen Vorschlags der GfA wurde die ARGE Rhein-Kreis Neuss für das neue Projekt ausgewählt und gehört damit zu den 18 erfolgreichen Bewerbern in Nordrhein-Westfalen, die für diese Zielgruppe zusätzliche Fördermittel des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten.

Die GfA verfügt über fundierte Erfahrung bei der Unterstützung und Förderung auch dieser Personengruppe und kann auf eine mehrjährige bewährte Zusammenarbeit in anderen Projekten mit der ARGE und im Rhein-Kreis Neuss zurückblicken.

Durch die enge Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss und der Bundesagentur für Arbeit Mönchengladbach entsteht eine lokale Vernetzung, die die erfolgreiche Umsetzung des Projektes stärkt.

Das Projekt wird in der ARGE Rhein-Kreis Neuss unter dem Namen „IdA-iTz - Integration durch Arbeitsaufnahme in Teilzeit“ umgesetzt.
Hierbei steht die Förderung der Alleinerziehenden und deren Erwerbs- und Verdienstchancen im Vordergrund.

Als primäre Vermittlungshemmnisse bei hilfebedürftigen Alleinstehenden gelten fehlende Kinderbetreuung und der Mangel an Selbst- und Zeitmanagement. An genau dieser Stelle setzt das neue Konzept an:
„IdA-iTz - Integration durch Arbeitsaufnahme in Teilzeit“ unterstützt die Einelternfamilien durch das Angebot einer passgenauen Arbeitsstelle in Teilzeit und unterstützt bei der Organisation von Kinderbetreuungsarrangements. Hervorzuheben ist hierbei, dass die GfA nicht selbst die Kinderbetreuung übernimmt, sondern lediglich die Hilfestellung zur langfristigen Organisation der Betreuung übernimmt. Ziel ist, dass der jeweilige Elternteil auch nach Beendigung des Projekts die Kinderbetreuung weiterhin selbst organisieren und sicherstellen kann. In Notsituationen bietet die GfA jedoch eine zeitlich befristete Kinderbetreuung an, so dass eine fehlende Kinderbetreuung keinen Hindernisgrund zur Arbeitsaufnahme darstellt. Diese steht solange zur Verfügung, bis ein zuverlässiges Angebot durch Dritte sichergestellt ist.

Zudem werden die Teilnehmer bei der Suche von Praktika aktiv mit einbezogen, ihre Stärken und Wünsche werden berücksichtigt. Hierdurch wird insbesondere die Selbstständigkeit und Motivation der Teilnehmer gefördert.

Zwei Ziele stehen bei der Konzeption des Projektes der ARGE Rhein-Kreis Neuss im Vordergrund:
Zum einen sollen alle Teilnehmer spätestens nach vier Monaten eine langfristige Kinderbetreuung sichergestellt haben.
Zum anderen sollen sie ein Unternehmen gefunden haben, in welchem sie ein befristetes Praktikum mit der Option auf Verlängerung und Aussicht auf Übernahme in den ersten Arbeitsmarkt absolvieren können.
Als langfristiges Ziel soll es den Teilnehmern möglich sein, unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen zu leben.

Das Projekt „IdA-iTz - Integration durch Arbeitsaufnahme in Teilzeit“ startet im Oktober 2009.

(Presseinformation Nr. 11)

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Weiterer Erfolg: ARGE Rhein-Kreis Neuss erhält Zuschlag für neues Projekt „Gute Arbeit für Alleinerziehende“


28.07.2009

ARGE Rhein-Kreis Neuss startet mit dem neuen Projekt "Visionen 50plus"

Kooperationsvereinbarung zwischen der ARGE Rhein-Kreis Neuss und anderen beteiligten Grundsicherungsstellen schafft eine Verbesserung zur Integration älterer Arbeitsloser in den Regionen

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss gehört seit dem 01.07.2009 zum „NiederRhein-Ruhr-Westfalen-Pakt 50plus“ (NRRW-Pakt 50plus) und erhält hierfür ein besonderes Budget zur Betreuung und Integration älterer Arbeitsloser über 50 Jahre.

Am 27.07.09 fand in Wesel die Auftaktveranstaltung statt, in dem der erweiterte Pakt „NRRW-Pakt 50plus“ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und die Unterzeichnung der Kooperations-Vereinbarung zwischen den beteiligten Grundsicherungsstellen erfolgte.

Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit war und ist für die ARGE Rhein-Kreis Neuss ein wichtiges Thema, dem sie sich von Anfang an intensiv gewidmet hat. Dabei stand besonders die Langzeit-arbeitslosigkeit von älteren Arbeitslosen im Vordergrund.

Die ARGE hatte zunächst den gesamten Personenkreis der über 50jährigen in einer speziellen Maßnahme betreuen lassen. Nach Auslaufen dieser Maßnahme wurden 300 besonders qualifizierte und gut motivierte Bewerber einem weiteren Projekt zugewiesen und auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Seit über einem Jahr wird am Standort Grevenbroich auch die intensive und ausschließliche Betreuung der älteren Arbeitslosen durch Vermittlungskräfte erprobt.

Bereits im Jahr 2005 beteiligte sich die ARGE mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG) des Rhein-Kreises Neuss an dem vom BMAS ausgeschriebenen Ideenwettbewerb zum Beschäftigungs-pakt 50plus, fand aber trotz hoher Bewertung leider keine Berücksichtigung. Im Fortgang wurde das im Antrag entwickelte Konzept von der ARGE in das Arbeitsmarktprogramm aufgenommen, als Projekt „NeuStart“ selbst finanziert und mit einem guten Ergebnis abgeschlossen. Eine unmittelbare Fortführung war aufgrund der veränderten Gesetzeslage nicht möglich.

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss hielt jedoch konsequent weiter an dem Thema „Langzeitarbeitslosigkeit von älteren Arbeitslosen“ fest und bewarb sich im Mai 2009 um die Aufnahme in das Projekt.

Mit Hochdruck wurde in den letzten Wochen von der ARGE gemeinsam mit anderen regionalen und überregionalen Kooperationspartnern ein Konzept erarbeitet, dass die entsprechenden Aktivierungsstrategien und Integrationsansätze beinhaltet und das bisherige Konzept aus Wesel noch einmal deutlich ausweitet. Dieses Konzept wurde beim BMAS eingereicht und eine entsprechende Ausweitung des Projekts beantragt. Die unterschiedlichen Grundsicherungsstellen haben sich dabei im Beschäftigungspakt „NiederRhein-Ruhr-Westfalen-Pakt 50plus“ (NRRW-Pakt 50plus) zusammengeschlossen.

Mit Zuwendungsbescheid des BMAS vom 15.06.2009 wurde das Konzept und der Antrag auf Erweiterung des Projekts um die ARGEn Krefeld, Mönchengladbach und Rhein-Kreis Neuss sowie um die Optionskommune Kreis Borken ab 01.07.2009 positiv beschieden.

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss ist nun mit dem Projekt seit dem 01.07.2009 am Start. Der Arbeitstitel des Projekts lautet „Visionen 50plus“. Für die erste Projektphase bis 31.12.2009 hat sich die ARGE ambitionierte Ziele gesetzt: 140 ältere Arbeitslose sollen erfolgreich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert und 10 ältere Arbeitslose bei der Aufnahme einer Selbständigkeit unterstützt werden. Die ARGE Rhein-Kreis Neuss setzt hierfür eigene Vermittlungskapazitäten ein, übernimmt die Steuerung und bezieht als erfahrene operative Partner die Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH des Rhein-Kreises Neuss, die Berufshilfe e.V. und den Internationalen Bund e.V. in Kooperation ein.

(Presseinformation Nr. 10)

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ARGE Rhein-Kreis Neuss startet mit dem neuen Projekt „Visionen 50plus“


13.07.2009

Ab August erstmalig zusätzliche Leistungen für die Schule

Grundsicherungsstellen und Familienkassen bereiten Auszahlung des „Schulstarterpaketes“ vor – Keine gesonderte Antragstellung erforderlich

Im Rahmen des Konjunkturpaktes II wurde die Einführung des sogenannten Schulstarterpaketes beschlossen. Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen im August jeden Jahres zusätzlich 100 Euro ausgezahlt. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule, zum Beispiel Schulranzen, Sportbekleidung oder Schulmaterialien.

Anspruch auf das Schulstarterpaket haben Schülerinnen und Schüler, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Voraussetzung ist, dass sie oder mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung („Hartz IV“) haben. Die Auszahlung der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt Ende Juli zusammen mit dem Arbeitslosengeld II für den Monat August. Im Bereich der Grundsicherung wird diese zusätzliche Leistung an rund 1.300.000 Kinder ausgezahlt. Dies entspricht Ausgaben in Höhe von 130 Millionen Euro.

Das Schulstarterpaket wird außerdem für Kinder gezahlt, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. In diesem Fall, erfolgt die Auszahlung über die Familienkassen zusammen mit dem Kinderzuschlag.

Für das Schulstarterpaket ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.

(Presseinformation Nr. 9)

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Ab August erstmalig zusätzliche Leistungen für die Schule


26.06.2009

Interview mit Dr. Hans-Ulrich Klose, Hans-Jürgen Petrauschke und Jürgen Steinmetz

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung veröffentlichte am 20.06.2009 ein Interview mit Dr. Hans-Ulrich Klose, dem Vorsitzenden des Kreis-Sozialausschusses, Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke und Kreis-Sozialdezernenten Jürgen Steinmetz.

In diesem Gespräch über den demographischen Wandel, Familienfreundlichkeit und soziale Fragen und Herausforderungen ist auch das Ranking der ARGE Rhein-Kreis Neuss und das Jugendhaus in Neuss ein Thema.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Interview – siehe Download.

(Presseinformation Nr. 8)

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Interview mit Dr. Hans-Ulrich Klose, Hans-Jürgen Petrauschke und Jürgen Steinmetz


17.06.2009

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht -Bezieher von Arbeitslosengeld II erleichtert

Ab Juli 2009 wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit jedem Arbeitslo-sengeld II (ALG II) – Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheini-gung zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Diese Bescheinigung kann di-rekt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die Gebühreneinzugszen-trale (GEZ) übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die Leistungsbezieher.

Eine gesonderte Vorsprache in den Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke der Erstellung von Mehrfertigungen der Bewilligungsbescheide oder Be-glaubigungen im Zusammenhang mit Befreiung von der Rundfunkgebüh-renpflicht ist damit nicht mehr erforderlich.

Diese Änderung basiert auf einer Neuregelung des Rundfunkgebühren-staatsvertrages. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II – Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet weiterhin ausschließlich die GEZ.

(Presseinformation Nr. 7)

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Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht -Bezieher von Arbeitslosengeld II erleichtert


17.06.2009

Ab Juli 2009 Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung / Automatische Umstellung der laufenden Leistungen

Zum ersten Juli 2009 erhöht sich pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II.
Damit betragen die neuen Regelsätze:
• 359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende
• 323 Euro für volljährige Partner
• 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25.  Lebensjahres
• 251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
• 215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt in Um-setzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.

Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt. Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende Änderungsbescheide.

(Presseinformation Nr. 6)

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Ab Juli 2009 Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung – Automatische Umstellung der laufenden Leistungen


20.04.2009

Team Landwirtschaft akquiriert erneut 140 Stellen bei Landwirten im Rhein-Kreis Neuss

Seit 2006 ist das Team Landwirtschaft der ARGE Rhein-Kreis Neuss erfolgreich im Einsatz. In den letzten Wochen konnte das Team für dieses Jahr bereits wieder 140 Stellen bei Landwirten für Arbeitslosengeld II – Empfänger akquirieren. Die Stellen reichen vom Spargelstechen, Erdbeeren pflücken, Obst sortieren über die Bündelung von Kräutern und Tätigkeiten im Warenverkauf.

Um den Landwirten motivierte Arbeitskräfte zu vermitteln, fängt für die ARGE-Mitarbeiter die aufwändige Arbeit bereits im Winter an. Es ist ein kleinschrittiger Prozess, um die passenden Bewerber für die Landwirte in vielen Einzelgesprächen herauszufiltern. Derzeit wurden be-reits 150-200 Interessierte in den Bewerberpool aufgenommen und es wird auch dieses Jahr gelingen, voraussichtlich wieder alle akquirierten Stellen zeitnah zu besetzen.

„Die Arbeit in der Landwirtschaft ist körperlich sehr anstrengend. Aufgrund von erntebedingten Erfordernissen ist es teilweise notwendig, dass die Arbeitskräfte bis zu 12 Stunden täglich und am Wochenende die Ernte einholen“, so Teamleiter Frank Jansweid. „Um den Anforderungen der Landwirte zu entsprechen, nehmen wir nur Arbeitslose in den Bewerberpool auf, die wirklich motiviert und körperlich geeignet sind. Ein anderes Vorgehen nutzt weder den Landwirten, den Verbrauchern noch den Arbeitslosen.“

Vorab können Arbeitseinsatz und Leistungsfähigkeit durch eine bis zu sieben Tage andauernde Trainingsmaßnahme beim Landwirt getestet werden.

Auch in diesem Jahr unterstützt ein spezieller Fahrdienst die Arbeit des Landwirtschaftsteams, um bei Randzeiten oder ungünstiger Erreichbarkeit von Höfen die Arbeiter von ortsnahen oder gut erreichbaren Sammelpunkten zu den Betrieben zu befördern. Mit dem Fahrdienst konnte 2008 die Abbruchquote deutlich verbessert werden und auch dieses Jahr weiter reduziert werden.

Für Jansweid ist wichtig: „Die Landwirtschaft im Rhein-Kreis Neuss zu unterstützen, Arbeitslose zu aktivieren und unser Angebot ständig zu verbessern.“

(Presseinformation Nr. 5)

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Team Landwirtschaft akquiriert erneut 140 Stellen bei Landwirten im Rhein-Kreis Neuss


31.03.2009

ARGE plant Jugendhaus in Neuss

Hilfen für jugendliche Arbeitslosengeld II - Empfänger unter einem Dach

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss ist zurzeit in Neuss auf der Suche nach passenden Örtlichkeiten für das neue Jugendhaus, welches innerhalb der nächsten 6 Monate bezugsfertig sein soll.

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss sieht für jugendliche SGB II-Arbeitslose unter 25 Jahren schon jetzt eine besondere Betreuung vor. Die spezialisierten Vermittlungskräfte bieten neben einer gezielten Beratung vielfältige Maßnahmenbündel für die jungen Erwachsenen an. 

Um eine noch intensivere Betreuung sicherzustellen wird im künftigen Jugendhaus alles zentral unter einem Dach sein: Empfang, Erstberatung, Leistungsgewährung, Fallmanagement und Arbeitsvermittlung. Hierfür werden den jugendlichen Arbeitslosen 20 spezialisierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Um die wichtige Netzwerkarbeit zwischen ARGE, Jugendverwaltung, Wohlfahrtsverbänden und weiteren Dritten zu festigen und auszubauen, ist geplant, diesen im Jugendhaus eine gute Möglichkeit für eine Vorortpräsenz anzubieten.

„Wir sind davon überzeugt, dass das Jugendhaus der richtige Weg ist. Damit möchten wir die Jugendlichen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt bestmöglich unterstützen und die Zahl der Leistungsempfänger unter 25 Jahren weiter reduzieren“, so Markus Hübner, stellvertretender Ge-schäftsführer der ARGE Rhein-Kreis Neuss und projektverantwortlich für das Jugendhaus.

(Presseinformation Nr. 4)

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ARGE plant Jugendhaus in Neuss


27.03.2009

Kinderbonus wird ab April ausgezahlt

Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurde der so genannte Kinderbonus beschlossen.

Die Familienkasse wird beginnend mit der laufenden Kindergeldzahlung im April zu den bekannten Auszahlungsterminen den Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro pro Kind an die Kindergeldberechtigten auszahlen. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Im Jahr 2008 zahlten die Familienkassen fast 30 Milliarden Euro Kindergeld und Kinderzuschlag an Eltern und Alleinerziehende aus. Davon profitierten rund 15 Millionen Kinder und deren Eltern.

(Presseinformation Nr. 3)

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Kinderbonus wird ab April ausgezahlt


13.03.2009

ARGE setzt JobPerspektive erfolgreich um " Attraktive Zuschüsse für Arbeitgeber " Chancen für Langzeitarbeitslose

Die ARGE Rhein-Kreis Neuss setzt auf JobPerspektiven.

Mit der neuen gesetzlichen Möglichkeit des Beschäftigungszuschusses startete das Projekt direkt im Oktober 2007, wurde im Jahr 2008 erfolgreich umgesetzt und wird auch in diesem Jahr von der ARGE Rhein-Kreis Neuss wieder angeboten.

Die langfristige Beschäftigungsförderung soll Langzeitarbeitslosen, die dauerhaft keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, einen Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen. Der Beschäftigungszuschuss ist gesetzlich in § 16 e SGBII geregelt. Mit ihm unterstützt die ARGE Rhein-Kreis Neuss auch weiterhin alle Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungseinschränkungen schaffen.

Bis zum 31. Dezember 2008 konnten im Rahmen des Beschäftigungszuschusses stolze 139 Stellen besetzt werden. In 2009 möchte die ARGE für die schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen weitere 100 Arbeitsplätze fördern.

Die Teilnahme am Projekt JobPerspektive erfolgt freiwillig und entsprechend motiviert sind die Langzeitarbeitslosen, denen eine langfristige Perspektive eröffnet wird. Mehr als nur ein Arbeitgeber beschäftigt mehrere arbeitsmarktferne Arbeitskräfte auf der Grundlage des  § 16 e SGBII. Der Erfolg zeigt sich nicht nur an den positiven Einstellungszahlen, sondern auch in einer geringen Abbruchquote.

Der Beschäftigungszuschuss bietet dem Arbeitgeber auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren. Für nur 25% des Arbeitnehmerbruttolohns kann er eine Vollzeitarbeitskraft beschäftigen und gleichzeitig einen Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt integrieren.

Als Tätigkeitsfelder kommen unter anderem handwerkliche Dienste, hauswirtschaftliche Leistungen, soziale Dienste und die kaufmännische Verwaltung in Betracht.

Voraussetzungen für den Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGBII:

Für den Arbeitgeber müssen folgende Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen:

  • sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Tätigkeit (nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen Teilzeit-Stellen mit mindestens 50 Prozent der vollen Arbeitszeit)
  • Tätigkeit sollte auf Dauer oder längerfristig angelegt sein.

Förderumfang  Beschäftigungszuschuss nach § 16 e SGBII:

  • Die Förderung kann bis zu 24 Monate und in Höhe von maximal 75 Prozent des Arbeitnehmer-Bruttolohns gewährt werden.   
  • 20 Prozent erhält der Arbeitgeber pauschal als Zuschuss zu seinem Sozialversicherungsanteil.   
  • Darüber hinaus kann ein Qualifizierungszuschuss von bis zu 200 Euro monatlich für zwölf Monate auf Nachweis bewilligt werden.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichten keinen Arbeits-losenversicherungsbeitrag. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht nicht.

Sollte im Einzelfall ein besonderer Aufwand zum Aufbau einer förderfähigen Beschäftigungsmöglichkeit nötig sein, können nach eingehender Prüfung und auf Nachweis auch Einmalzuschüsse bewilligt werden.

Beispielrechnung:

 Arbeitnehmerbruttolohn  1.200,00 €
 20% Zuschuss (pauschaler Sozialvers. Anteil)
Abzüglich des aktuellen Arbeitgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung, derzeit 1,4 %

 223,20 €
 Berücksichtigungsfähig insgesamt:
 1.423,20 €
 Förderbetrag max. 75 %:  1.067,40 €
 Arbeitgeberbruttolohn ca.  1.423,20 €
 Beschäftigungszuschuss max:  -1.067,40 €
 Arbeitgeberkosten  355,80 €

Interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wenden sich direkt an die JobPerspektive Rhein-Kreis Neuss. Hier erhalten sie Informationen und Beratung. Auch die Abwicklung der Antragsformalitäten wird hier durchgeführt.

Ansprechpartnerin für Arbeitgeber im Rhein-Kreis Neuss ist:
Frau Rosemarie Gehrau
JobPerspektive Rhein-Kreis Neuss - Stellenakquisition -
Telefon: 02131- 6097-335
E-Mail: r.gehrau@jobperspektive-rkn.de

Weitere Informationen auch unter www.arge-rhein-kreis-neuss.de sowie unter www.jobperspektive.nrw.de.

Vier Praxisbeispiele zur Jobperspektive auf Video sind zu sehen unter http://video.gib-nrw.de/GIB/Video.html.

ARGE Rhein-Kreis Neuss
Marienstraße 24
41462 Neuss

(Presseinformation Nr. 2)

Download des Textes:
Pressemitteilung JobPerspektive


12.03.2009

Jahresbericht 2008 der ARGE Rhein-Kreis Neuss

(Presseinformation Nr. 1)

Download des Textes:
ARGE Rhein-Kreis-Neuss Jahresbericht 2008



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